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   FG Köln, 23.07.2002 - 3 K 5372/99   

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https://dejure.org/2002,11529
FG Köln, 23.07.2002 - 3 K 5372/99 (https://dejure.org/2002,11529)
FG Köln, Entscheidung vom 23.07.2002 - 3 K 5372/99 (https://dejure.org/2002,11529)
FG Köln, Entscheidung vom 23. Juli 2002 - 3 K 5372/99 (https://dejure.org/2002,11529)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 1633
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 23.07.1998 - VII R 36/97

    Übergang Verpflichtungs-, Fortsetzungsfeststellungsantrag

    Auszug aus FG Köln, 23.07.2002 - 3 K 5372/99
    Ihrer Auffassung nach sei der Steuersatz nach dem charakterbestimmenden Bestandteil der Lieferung - hier dem Lehrbuch - zu ermitteln, was sich aus dem BFH-Urteil vom 23.07.1998 VII R 36/97 (BStBl. II 1998, 739) ergebe.

    Das von der Klägerin zitierte BFH-Urteil VII R 36/97 sei aufgrund des Nichtanwendungserlasses des BMF vom 06.01.1999 über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden.

    Soweit hiernach nichts anders bestimmt ist, richtet sich die Einreihung nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) (BFH-Urteil v. 23.07.1998 VII R 36/97, BStBl. II 1998, 739).

    Die Auffassung des Beklagten, dass die Anm. 6 zu Kap. 85 KN eine Warenzusammenstellung nach AV 3b immer dann ausschließt, wenn ein Aufzeichnungsträger einen Bestandteil dieser Kombination bildet, geht fehl (vgl. auch BFH-Urteil v. 23.07.1998 VII R 36/97, BStBl. II 1998, 739).

    Die weitere Formulierung, dass dies auch (sogar, selbst wenn) dann gilt, wenn die Aufzeichnungsträger mit dem Gerät, für das sie bestimmt sind, gestellt werden, lässt keine über den Wortlaut hinausgehende Auslegung zu (vgl. auch BFH-Urteil v. 23.07.1998 VII R 36/97, a.a.O.).

  • EuGH, 20.06.1996 - C-121/95

    VOBIS Microcomputer / Oberfinanzdirektion München

    Auszug aus FG Köln, 23.07.2002 - 3 K 5372/99
    Die Auslegung dieser Anlage erfolgt nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) und des Bundesfinanzhofs (BFH) (vgl. EuGH-Urteil v. 20.06.1996 Rs. C-121/95, EuGHE 1996, I-3047, Rz. 13; BFH-Urteil v. 15.11.1994 VII R 36/94, BFH/NV 1995, 846) ausschließlich nach zolltariflichen Vorschriften.

    Welcher Bestandteil dieser Warenzusammenstellung charakterbestimmend ist, richtet sich nach der Art und Beschaffenheit des Stoffes oder der Bestandteile, dem Umfang, der Menge, dem Gewicht, dem Wert oder der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung der Ware (Erläuterungen zum HS zur AV 3b Rz. 19.0; vgl. EuGH-Urteil v. 20.06.1996 Rs. C-121/95, a.a.O.).

  • BFH, 02.06.1992 - VII K 2/91

    Verbindliche Zolltarifauskunft über ein Stereo-Baustein-Set

    Auszug aus FG Köln, 23.07.2002 - 3 K 5372/99
    Welches dieser nicht abschließend aufzählbaren Merkmale im Einzelfall zu berücksichtigen ist, hängt von der Art der Ware ab (vgl. BFH-Urteil v. 02.06.1992 VII K 2/91, BFH/NV 1992, 853).
  • BFH, 15.11.1994 - VII R 36/94

    Verbindliche Zolltarifauskunft bezüglich Orangenextrakt zur Herstellung von

    Auszug aus FG Köln, 23.07.2002 - 3 K 5372/99
    Die Auslegung dieser Anlage erfolgt nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) und des Bundesfinanzhofs (BFH) (vgl. EuGH-Urteil v. 20.06.1996 Rs. C-121/95, EuGHE 1996, I-3047, Rz. 13; BFH-Urteil v. 15.11.1994 VII R 36/94, BFH/NV 1995, 846) ausschließlich nach zolltariflichen Vorschriften.
  • FG Hamburg, 30.06.2005 - VI 323/03

    Ermäßigter Steuersatz für Computerzeitschriften mit beigefügter CD

    Welches Merkmal im Einzelfall ausschlaggebend ist, hängt von der Art. der Ware ab (BFH-Urteil vom 23. Juli 1998, VII R 36/97, HFR 1999, 41 betr. Notenbuch und CD; FG Köln, Urteil vom 23. Juli 2002, 3 K 5372/99, EFG 2002, 1633 betr. autodidaktische Sprachlehrkurse bestehend aus Lehrbuch und Tonträger).
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